I. GELTUNG
II. AUFTRAGSPRODUKTIONEN
III. ÜBERLASSENES BILDMATERIAL (ANALOG, DIGITAL, BEWEGTBILD)
IV. NUTZUNGSRECHTE
a) Corporate Aufträge
Die Auftraggeber*innen erwerben Nutzungsrechte nur in dem vertraglich (Angebot, Auftrag, Rahmenvereinbarung) festgelegten Umfang. Wurde keine solche Vereinbarung getroffen, dann gilt Folgendes:
b) Redaktionelle Aufträge
V. HAFTUNG
VI. HONORARE
VII. RÜCKGABE DES BILDMATERIALS
VIII. VERTRAGSSTRAFE, SCHADENSERSATZ, AUSFALLHONORAR
VIII. VERTRAGSSTRAFE, SCHADENSERSATZ
IX. ALLGEMEINES
Stand 18.04.2024, gültig für Anne Barth Photography nach FL_03/24