Zwar bin ich durch akute Unlust und zu vielen Unternehmungen mit dem Schreiben etwas in Verzug geraten, aber dennoch möchte ich an dieser Stelle ein kleines Sammelsurium an Eindrücken festhalten.
- Es gibt noch Internationale Flughäfen ohne Klimaanlage, lediglich mit Ventilatoren an der Decke. Bei meiner sehr ausgeprägten Abneigung gegen AirCons durchaus begrüßenswert, aber dennoch mitunter etwas warm, vor allem zur Mittagszeit.
- Es ist offiziell verboten tote Schweine im Flugzeug zu transportieren. Lebende Tiere sind kein Problem.
- „In Vanuatu, we do not work. We follow our talents.“ Weise Worte vom Coconut-Man. Ein Stück dieser Lebenshaltung würde ich gern importieren.
- Entgegen der Aussage unseres Reiseführers ist zelten ist in Vanuatu gar kein Problem. Im Gegenteil. Es war bisher überall möglich, ist sehr viel günstiger als in mitunter sehr einfachen, dafür aber umso teureren Bungalows zu schlafen und – je nach Unterkunft – nicht unbedingt unkomfortabler.
- Gehe morgens nicht als erste/r auf die Bushtoilette. Wirklich nicht. Vor allem nicht bei Abneigungen gegen Spinnen, die ich zwar nicht im Ansatz habe, aber trotzdem ist es eher wenig erfreulich sich zunächst überall (wirklich überall) durch die Spinnweben und deren Erbauer kämpfen zu müssen.
- Es gibt Dreck (i.e.S. Vulkanasche), der geht auch mit mehrfachem duschen nicht vollständig ab. Dafür braucht es das Meer.
- Mango- und Ananassaison ist eine hervorragende Reisezeit und bringt ungeahnte Vorteile mit sich. Z.B. überall herumliegende, köstlichste Mangos, die man einfach zwischendurch aufsammeln und in unanständiger Menge verdrücken kann.
- Es ist möglich eine Kokosnuss auch ohne Buschmesser aus der faserigen Schale zu befreien, aber keine Freude. Wenn man es dennoch schafft, möchte man die Nuss allerdings überall stolz wie Oscar herumzeigen. Leider ist das gar nicht mehr nötig, wenn man merkt, dass das ganze Enthäutungsspektakel vom halben Dorf belustigt beobachtet wurde. Ich weiß auch noch nicht genau was ich von dem Ausspruch „Wenn wir irgendwas erreichen wollen, muss ich ans Ende nur Tropenfrüchte setzen“ halten soll.
- Wie ist das eigentlich genau mit der Einfuhr von Buschmessern in Deutschland? Fallen die ab einer gewissen Größe unter ein krudes Waffengesetzt? Denen ist ja alles zuzutrauen.
- Das Gefühl nach mehreren Tagen oder sogar Wochen das erste Mal wieder in einen Spiegel zu schauen ist seltsam.
- Den ganzen Tag mit sehr vielen Leuten zu brauchen, um ein traditionelles Essen (Laplap) zuzubereiten scheint mir etwas ineffizient. Vor allem, wenn am Ende noch Salz dran muss. Aber auch wenn bei uns nur Bananenbrei, Island Cabbage und Kokosmilch drin war, weiß ich jetzt en detail, wie hier zu den wilden Zeiten die Menschenopfer im dafür (jedes einzelne Mal) gebauten Steinofen gebacken wurden.
- Kleine Schweine sind so unfassbar niedlich, dass wir dringend dafür sorgen sollten, dass sie auch in Deutschland überall zur allgemeinen Belustigung umher laufen. Außerdem trägt es ungemein zur Freude aller Beteiligten bei, wenn ein Ferkel, in Gesellschaft eines etwa doppelt so großen Hundes, beim Kochen durch die Küche läuft. Das ergab zumindest eine repräsentative Umfrage von zwei Personen.
Oh weh, so viele Spinnen… schreckliche Vorstellung.
Zu der Machete als Waffe: Interessanter Fall! Nach der Lektüre des Gesetzes würde ich folgendes sagen (keine Gewähr, denn öffentliches Recht mag ich nicht): nach der Definition des Waffengesetzes könnten Macheten unter zwei Kategorien fallen, um erfasst zu sein. Erstens nämlich als Element der Klasse von beweglichen Gegenständen, „die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen“ – hierunter scheint mir eine Machete aber nicht zu fallen; sie ist ja doch primär Küchengerät. Bleiben also die Gegenstände, „die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind“. In diesem Gesetz benannt ist (abschließend) Folgendes:
„2.1
Messer,
2.1.1
deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden können (Springmesser),
2.1.2
deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden (Fallmesser),
2.1.3
mit einem quer zur feststehenden oder feststellbaren Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser),
2.1.4
Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen (Butterflymesser),
2.2
Gegenstände, die bestimmungsgemäß unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie Tieren Schmerzen beibringen (z. B. Elektroimpulsgeräte), mit Ausnahme der ihrer Bestimmung entsprechend im Bereich der Tierhaltung oder bei der sachgerechten Hundeausbildung Verwendung findenden Gegenstände (z. B. Viehtreiber)“,
worunter ich eine Machete auch nicht subsumieren kann.
Und zuletzt: Messer (auch solche, die keine Waffen sind, wie also eine Machete) mit über 12cm Klingenlänge dürfen nicht geführt werden – was aber nicht heißt, dass man sie nicht zuhause aufbewahren dürfte, was ihr ja wahrscheinlich höchstens vorhabt.
Insofern: Aus meiner Sicht könnt ihr eine Machete kaufen und demnächst in Köln Kokosnüssen hacken. Beste Grüße!